08.08.2007 - 17:49 Uhr

Misteltherapie in der Krebsbehandlung ist Kassenleistung

Baierbrunn (ots) - Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate zur Unterstützung einer Krebsbehandlung erstatten, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden, das jetzt rechtskräftig geworden ist (Az.: S 28 KR 534/05). Begründung: Die Misteltherapie gilt innerhalb dieser besonderen Therapierichtung als Standard in der Krebsbehandlung.

Originaltext:Wort und Bild - Apotheken Umschau Pressekontakt: Kontakt: Ruth Pirhalla Pressearbeit Tel.: 089 / 7 44 33-123 Fax: 089 / 744 33-459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de

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