14.02.2007 - 14:00 Uhr
Schluß mit heimlichen Vaterschaftstests
Ulm (ots) - Heimliche Vaterschaftstests, die weiterhin nicht vor Gericht als Beweis gelten, haben einen Vorteil: In den Fällen, in denen die Vaterschaft bestätigt wird - das sind die weitaus überwiegenden -, werden nagende Zweifel ausgeräumt. Und zwar, ohne dass man die Beziehung zu Mutter und Kind dadurch beschädigt oder zerstört, dass man sich zunächst zu den Bedenken bekennen muss.
Die hinterhältige Besorgung des Genmaterials des Kindes ist aber ein so großer Eingriff in dessen Datenschutz, dass andere Gedanken dahinter zurückzustehen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine schwer zu knackende Nuss zugeschoben. Denn der untragbare Zustand, dass man bisher nur über eine Vaterschafts-Anfechtungsklage zu einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft kommen kann, war unbefriedigend. Eine solche Klage ist der Schlussstrich unter einer Vater-Kind-Beziehung, sie ist der schlimmste anzunehmende familiäre Ernstfall. Den riskiert nicht, wer nur zweifelt. Also müssen Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschieden, das dem Zweifelnden zur Klarheit verhilft, ohne dass daraus automatisch sofort weitere juristische Folgen entstehen. Denn auch wenn man erfährt, dass man nicht der biologische Vater ist, so kann doch die Bindung zum Kind so groß sein, dass man der rechtliche bleiben will. In den Zeiten der Massentrennungen nicht das Schlechteste.
Originaltext:Südwest Presse
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