14.02.2007 - 14:00 Uhr
Vaterschaftstest
Stuttgart (ots) - Das Gericht musste eine Abwägung zwischen berechtigten Ansprüchen treffen und entschied sich - was die Heimlichkeit von Tests angeht - zu Gunsten des Kindes.
Und das lässt sich gut begründen: Derselbe Mann, der heimlich dem Kind eine Speichelprobe entnimmt oder dessen Schnuller ins Genlabor schmuggelt, hätte viel dagegen, wenn sein Arbeitgeber ohne Absprache genetisches Material von ihm überprüfte, um Informationen über Krankheits-Dispositionen zu erlangen. Dasselbe Schutzrecht, das er gegenüber Dritten in Anspruch nimmt, hat das Gericht auch den Kindern zugebilligt.
Originaltext:Stuttgarter Nachrichten
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