17.08.2006 - 12:48 Uhr
Vermittlung von Sportwetten keine strafbare Handlung
Frankfurt am Main (ots) - Das Landgericht Berlin hat durch Beschluss vom 31. Juli 2006 -526 Qs 190/06 - einen Entschädigungsanspruch eines Sportwettvermittlers bestätigt und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen stattgebenden Beschluss des AG Tiergarten außer Kraft gesetzt.
Das Landgericht Berlin teilt dabei insbesondere mit, dass das Vermitteln von Sportwetten kein strafbares Veranstalten laut ยง 284 StGB ist, wobei dies insbesondere auch unter Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28.3.2006 und des EuGH (Gambelli Urteil Az.: C-101/01) festzustellen ist.
Der Beschluss, der in gleich mehreren Strafsachen nach Einstellung der Verfahren ergangen ist zeigt sehr deutlich an, dass sich die Behörden auf erhebliche Schadenersatzforderungen der Sportwettvermittler einstellen dürfen, die mit dem Beschluss des Landgerichts Berlin auch rechtens sind.
Tipico Deutschland ist ein Dienstleistungsunternehmen des internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 137 Spinola Road, St. Julians STJ10, Malta
Originaltext:Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH